Handelsbedingungen Aktien

Handelsbedingungen anzeigen für:

Order-Arten und deren Regeln

Algorithmische Orders sind nun sowohl für Cash Stocks als auch für CFDs auf Einzelaktien verfügbar. Im Wesentlichen bieten algorithmische Orders den Kunden die Möglichkeit, bei ihrem Handel verschiedenen Strategien mit grösserem Ticketumfang zu nutzen, was sich sonst auf den Marktpreis auswirken würde. Orders können auch in kleinere Teile unterteilt werden, um die gesamte Ordergrösse nicht zeigen zu müssen. Dies ist vor allem für die Kunden interessant, die Aktien sowie CFDs auf Einzelaktien von den Titeln zu handeln, die nicht zu den liquidesten Werten gehören. Es werden folgende Arten von algorithmischen Orders angeboten:

  • VWAP
  • TWAP
  • With Volume
  • Implementation Shortfall
  • Pre-Market Limit
  • Iceberg
  • Reload
  • Dark
  • Liquidity Seeking
  • Market on Close
  • Limit on Close

Unterstützte Märkte:

APACEMEANORDAMERIKA
Australien
Hongkong
Japan
Singapur
Österreich
Belgien
Dänemark
Finnland
Frankreich
Deutschland
Irland
Italien
Niederlande
Norwegen
Portugal
Südafrika
Spanien
Schweden
Schweiz
Vereinigtes Königreich
Kanada
USA

Weitere Informationen zu algorithmischen und erweiterten Orders finden Sie in SaxoTraderPRO

Bestimmte Börsen unterstützen Markt-Order nicht. Gibt ein Kunde eine Markt-Order auf solchen Märkten ab, wandelt Saxo Bank den Order automatisch in eine aggressive Limit-Order mit einem bestimmten Prozentsatz als Limit „im Geld”.

Der Prozentsatz des Limits variiert zwischen 1 % und 4 %, je nach Börse und Art des Instruments. Beachten Sie bitte, dass es in der Verantwortung des Kunden liegt, zu prüfen, ob auf der Order nach ihrer Eingabe auf dem Markt ausgeführt wurde.

Sollten Sie Fehler bei der Orderausführung feststellen oder vermuten, setzen Sie sich bitte unverzüglich mit der Saxo Bank in Verbindung.

Börsen

  • American Stock Exchange (AMEX)
  • American Stock Exchange (AMEX)
  • OMX Kopenhagen (CSE)
  • Australian Stock Exchange (ASX)
  • OMX Helsinki (HSE)
  • London International Exchange (LSE_INTL)
  • OMX Stockholm (SSE)
  • London Stock Exchange (LSE_SETS)
  • Singapore Exchange (SGX-ST)

Auch einige unserer mit der Orderausführung beauftragten Börsenmakler können bei bestimmten Börsen Markt-Orders möglicherweise in aggressive Limit-Orders (3% „in Geld“) umwandeln- Grund hierfür sind oft interne Compliance-Bestimmungen, die verhindern sollen, dass Kundenorders ungewollt den Markt beeinflussen.

Die Saxo Bank übernimmt keine Verantwortung für Orders, die aus diesem Grund nicht ausgeführt wurden.

Die Saxo Bank unterstützt die Platzierung von Marktaufträgen, während der Markt geschlossen ist. Da der Markt möglicherweise zu einem ganz anderen Preis eröffnet wird, als er geschlossen hat, kann dies dazu führen, dass Aktien für mehr Geld gekauft werden, als auf Ihrem Konto verfügbar ist.

Um dieses Risiko zu minimieren, berechnet das System einen zusätzlichen Bargeldpuffer, der für die Platzierung von Marktaufträgen zum Kauf von Aktien verfügbar sein muss. Sollte die Auftragserteilung abgelehnt werden, kann stattdessen ein Limitauftrag versucht werden, da der Limitpreis einen maximalen Kaufpreis vorsieht.

Im Allgemeinen konsolidiert Saxo Bank Schweiz Liquidität von mehreren Quellen zusätzlich zur primären Börse, um den Ausübungspreis für unsere Kunden zu verbessern. Wenn es jedoch zu einer Verzögerung bei der Eröffnung einer Notierung an der primären Börse kommt, nehmen Aufträge, die vor der Eröffnung ungedeckt gesendet wurden, nur an der primären Börse teil, bis der Handel beginnt. Andere Liquiditätsquellen (sekundäre Märkte, Dark Pools, MTFs usw.) werden nach den Öffnungszeiten des primären Markts verwendet.

Bitte beachten Sie: Es ist möglich, dass Sie abhängig von Ihrem Abonnement von Marktdaten in der Handelsplattform Streaming-Kurse sehen, bevor die primäre Börse geöffnet ist. Vor der Öffnung eingereichte Marktorder, Stop-Order oder aggressive Limit-Order werden jedoch nicht vor der Eröffnung der primären Börse erfüllt.

Wird ein Order für ein Wertpapier gesplittet und im Laufe einer Zeitspanne von länger als einem Tag teilweise ausgeführt, können die Gesamtkosten für das Handelsgeschäft steigen. Der Grund für diesen Anstieg ist, dass die Mindestgebühr wegen der Anzahl der erforderlichen Tage für die vollständige Ausführung der Order mehr als einmal erhoben wird.

Spezielle Handelsbedingungen an Börsen oder Märkten

Beim Handel mit an den Börsen von Shanghai und Shenzhen notierten chinesischen A-Aktien mittels Hong Kong Stock Connect gelten folgende Gebühren:

Stempelsteuer der SAT (gilt nur für den Verkäufer)0,05%
Bearbeitungsgebühr der SSE/SZSE0,00341%
Wertpapiergebühr der CSRC0,002%
Transfergebühr (Erhebung durch ChinaClear / HKSCC)0,004%
Portfoliogebühr, auf Basis des Wertes der Beteiligung (Erhebung mittels CCASS)0,008% bis 0,003%

Bitte beachten Sie, dass für den Handel mittels North Bound Stock Connect (Hongkong - Shanghai/Shenzhen) folgende Handelsbedingungen gelten:

HandelswährungCNH (RMB)
OrdertypNur Limit-Ordern, tagsüber (Tagesorder)
Orderpreis-Limits)Üblicherweise ± 10% des letzten Schlusspreises
Maximale Ordergrösse1 Million Anteile
LosgrösseKauf (100) Verkauf (1)
Tick-GrösseCNH 0,01
Keine Orderänderung möglichOrdern müssen storniert und erneut eingegeben werden
DaytradingNicht zulässig – Alles, was an T erworben wurde, kann nur an oder nach T +1 verkauft werden
Nur VerkaufEinige Symbole wurden von der Börse zu bestimmten Terminen als nur zum Verkauf eingestuft
TagesquoteKlicken Sie hier, um weitere Informationen zu erhalten

Für weitere Details und Informationen besuchen Sie bitte die Website HKEx Stock Connect.

Steuerregelungen nach Märkten

Für französische Standardwerte wird eine Finanztransaktionssteuer (FTT) von 0,30% auf alle Aktienkäufe erhoben. Die vollständige Liste der Aktien befindet sich in der offiziellen Durchführungsverordnung (auf Französisch).

Der Verkauf bzw. Erwerb von Hongkong-Aktien unterliegt einer Stempelgebühr von  0.10% sowie anderen Abgaben in Höhe von 0.0085%. Hinweis: Automatisierter Handel findet von 09:30 bis 16:00 HKT Uhr mit einer Pause zwischen 12:00 und 13:00 HKT Uhr statt.

Für irische Aktien erhebt das ITP (Irish Takeover Panel) eine Abgabe von 1,25 Euro für Aktienkäufe und -verkäufe, wenn der Handelswert 12'500 Euro übersteigt. Irische Stempelgebühr von 1,0% auf den Transaktionswert nur bei Aktienkäufen

Seit dem 1. März 2013 ist die italienische Finanztransaktionssteuer (FTT)  in der Höhe von 0.10 % für alle Käufe von italienischen Aktien und aktiengebundenen Wertpapieren (z. B. Depositary Receipts) von notierten Unternehmen mit eingetragenem Sitz in Italien in Kraft. Hier finden Sie die vom italienischen Wirtschafts- und Finanzminister erlassenen Verfügung. 

Die spanische Finanztransaktionssteuer (FTT) von 0,20% wird auf alle Käufe spanischer Aktien und aktiengebundener Wertpapiere (d. h. Hinterlegungsscheine) in börsennotierten Unternehmen mit einer Kapitalisierung über 1 Mrd. EUR erhoben. Die vollständige Liste der Aktien ist auf der Website der spanischen Steuerbehörde (in spanischer Sprache) aufgeführt.

Die Clearing-Gebühr für malaysische Aktien beträgt 0.03% (max. 1‘000 MYR) und für alle Aktien wird eine Stempelgebühr von 0.10% erhoben (d. h. 1.00 MYR pro gehandelter Aktien mit einem Wert von 1‘000 MYR, max. 1‘000 MYR).

Beim Handel mit in Singapur notierten Wertpapieren ist eine Clearing-Gebühr in Höhe von 0.0325% des Kontraktwerts zu zahlen.

Für an der SGX notierte Wertpapiere ist zudem eine SGX-Trading-Gebühr in Höhe von 0.0075% des gehandelten Wertes fällig, zusätzlich zu unseren üblichen Kommissionen und Gebühren.

Die Johannesburg Stock Exchange erhebt eine „Securities Transfer Tax (STT)“ von 0,25%, die bei der Eröffnung von Aktienpositionen (nur auf Aktienkäufe) fällig ist. Für Transaktionen mit CFDs auf Einzelaktien fällt diese Gebühr nicht an.

Die spanische Finanztransaktionssteuer (FTT) von 0,20% wird auf alle Käufe spanischer Aktien und aktiengebundener Wertpapiere (d. h. Hinterlegungsscheine) in börsennotierten Unternehmen mit einer Kapitalisierung über 1 Mrd. EUR erhoben. Die vollständige Liste der Aktien ist auf der Website der spanischen Steuerbehörde (in spanischer Sprache) aufgeführt.

Für britische Aktien kann eine sogenannte Abgabe an die Aufsichtsbehörde für Übernahmen und Fusionen (PTM) und eine Stempelgebühr erhoben werden. Die Stempelgebühr fällt für alle Aktienkäufe an und beträgt 0,5% des Transaktionswerts. Eine PTM-Abgabe von GBP 1 wird auf alle Aktienkäufe und -verkäufe erhoben, bei denen der Bruttowert der Transaktion von GBP 10‘000 übersteigt. Bitte beachten Sie, dass sich die Stempelgebühr für irische Namensaktien auf 1% des Transaktionswerts beläuft.

Saxo Bank Schweiz gibt ab dem 23. Februar 2023 die SEC-Section-31-Gebühr in der Höhe von 8 USD pro Million für an US-Börsen gehandelte CFD DMA und VERKÄUFE von Aktien an die Kunden weiter, wenn Kunden-Orders direkt an den zugrunde liegenden Markt gehen. Die Gebühr wird ausschliesslich an US-Börsen erhoben.

Weitere Informationen erhalten Sie in der Pressemitteilung der US Wertpapier- und Börsenkommission.

Section 871(m) of the US Internal Revenue Code classifies some payments from US equity derivatives and other linked instruments as “dividend equivalent amounts” (DEA), and therefore subject to a withholding tax. Saxo will book such withholding tax to your account (where applicable).

Note: As the above is applicable to certain instruments only, you are encouraged to do your own due diligence or obtain independent tax advice in respect of any transactions that you make via Saxo.

Handhabung bei Kapitalmassnahmen

Beendigung: Bei Wertpapieren, die als ‹Hinterlegungsscheine› klassifiziert sind, werden Umwandlungs- und Beendigungsereignisse gemäss den Informationen des Agenten angekündigt. Den Bedingungen der Massnahme entsprechend haben Kunden mit Hinterlegungsscheinen Gelegenheit, ihre Bestände in Stammaktien des betreffenden Emittenten umzuwandeln.

Diese Massnahmen werden gemäss den Servicebedingungen auf bestimmten Märkten angeboten, sofern relevant. Die Massnahme wird jedoch nur auf unterstützten Märkten angeboten. Wenn in solchen Fällen keine Umwandlung in Stammaktien angeboten wird, sind die Informationen in der Mitteilung über die Massnahme enthalten. Für die Teilnahme an der Massnahme sollten Kunden Rücksprache mit ihrem Finanzberater halten.

Umwandlung: Kapitalmassnahmen bieten den Kunden nur eine endgültige Umwandlungsmöglichkeit (Beendigungsereignis).

Zusätzliche Aktien werden am Stichtag basierend auf dem berechtigten Bestand am Stichtag 1 zugeteilt und stehen nach dem Valutadatum ab Erhalt vom Agenten für den Handel zur Verfügung.

Barzahlung für Dividende wird für alle Anteilsinhaber am Zahlungsdatum zugeteilt.

Kapitalmassnahmen können zu Ansprüchen am Produkt führen, die nicht unterstützt werden können. Bei solchen Ansprüchen wird eine auf Informationen beschränkte Massnahme angekündigt, damit die daraus resultierenden Ansprüche bei Erhalt auf einen anderen Broker übertragen werden. Saxo Bank Schweiz haftet nicht für Verluste oder Verstösse. Saxo Bank Schweiz rät Kunden, die Dokumente mit den Geschäftsbedingungen des Angebots durchzulesen.

Kunden werden keine Währungsoptionen angeboten. Wenn im Rahmen einer Massnahme eine Währungsoption angekündigt wird, wird die Zahlung in der Währung der Wertpapiernotierung verarbeitet.

Bardividenden im Zusammenhang mit Aktienpositionen werden am Zahlungsdatum basierend auf dem berechtigten Bestand am Stichtag 1 verbucht. Dividendenzahlungen aus Aktienpositionen werden nach Abzug der jeweils geltenden Quellensteuer gutgeschrieben.

Am Tag vor dem geplanten Eintreten einer Kapitalmassnahme (Stichtag) werden offene Orders bei bestimmten Massnahmen annulliert.

Es gelten die nachstehenden Regeln:

Art der MassnahmeOrders nie annullierenOrders immer annullierenRegel nachstehend definiert
Bonusemissionenx
Ausschüttung von Kapitalgewinnenx
Bardividendenx
Wahldividenden/Dividenden-Wiederanlageplanx
Umtauschangebotx
Liquidationx
Fusionen und Fusionen mit Wahlmöglichkeitenx
Bevorzugte Ausgabenx
Bezugsrechtsemissionenx
Aktienagiox
Aktiendividendenx
Aktiensplits/Aktienzusammenlegung (Reverse Stock Splits)x
Spin-Offsx
Zeichnungsangebotex
Ausübung von Optionsscheinenx

Bei Ausschüttungen und Bezugsrechtsemissionen werden alle offenen Orders für ein Finanzinstrument annulliert, falls die Kapitalmassnahme voraussichtlich zu einer Marktkursänderung von über 20% führen wird.

Bei US-Hinterlegungsscheinen ist es üblich, eine jährliche Verwaltungsgebühr von bis zu 0,05 USD pro Aktie zu berechnen, je nach ausgebender Depotbank. Die Gebühr soll die Kosten der Banken für den bei Ausgabe und Handel mit Hinterlegungsscheinen anfallenden Verwaltungsaufwand abdecken. Sie wird für gewöhnlich bei Dividendenauszahlungen abgezogen. Allerdings wird sie in Fällen, in denen der Hinterlegungsschein keine Dividende auszahlt oder die Depotgebühr bei der Auszahlung nicht berücksichtigt wurde, getrennt erhoben. Die Dividendengebühr ist im Hinterlegungsvertrag zwischen der Depotbank und dem Unternehmen nach geltenden Industriestandards festgelegt. Der Hinterlegungsvertrag ist bei der SEC registriert und jederzeit öffentlich einsehbar. Die Gebühr pro Hinterlegungsschein ist nicht von der Gesamthöhe des ausgezahlten Dividendenbetrages abhängig, sondern richtet sich nach der Anzahl der gehaltenen Anteile.

Einige Emittenten bieten als Alternative zur Barzahlung einen Dividenden-Wiederanlageplan (DRIP) oder die Ausgabe von Aktien in Form von Gratisaktien an.

DRIPS sind Wiederanlagen der Bardividende und der Preis kann nur am tatsächlichen Kaufdatum berechnet werden. Die Ausschüttung von Aktien erfolgt später. Für DRIPs werden Kommissionen und andere marktübliche Gebühren erhoben. Kunden werden laut dem Agenten Optionen angeboten. Je nach den angebotenen Optionen können sich Kunden entscheiden, die Dividenden zu reinvestieren oder in bar zu erhalten. Eine Kombination dieser Optionen ist nicht möglich.

Baransprüche werden am Zahlungsdatum gebucht.

Bei Aktienansprüchen kann es bis zu 10 Werktage nach dem Barzahlungsdatum dauern, bis diese eingehen. Die Anzahl der zusätzlichen Aktien wird wie folgt berechnet:

  • Gewählte Aktienanzahl multipliziert mit der Nettodividende (Bruttosatz abzüglich anwendbarer Steuern) dividiert durch den Reinvestitionskurs.
Sofern relevant wird eine Barzahlung anstelle von Aktienbruchteilen geleistet.

Auf verschiedenen Märkten werden spezielle Kapitalmassnahmen angekündigt, wodurch Dokumente und Angaben zu wirtschaftlichen Eigentümern erforderlich sein können. In solchen Fällen führt Saxo Bank Schweiz die entsprechenden Informationen in der Mitteilung über die Massnahme auf, damit der Kunde über die zusätzlichen Anforderungen informiert ist, die bis zum angegebenen Termin zu erfüllen sind. Die Kunden sind angehalten, sich die Mitteilung über die Massnahme durchzulesen. Alle Dokumente werden Kunden ggf. in einer separaten E-Mail zur Verfügung gestellt. Den Kunden wird empfohlen, sich in rechtlichen oder Compliance-Fragen professionell beraten zu lassen.

Wenn Dokumente fehlen oder unvollständig sind, können die Anweisungen des Kunden abgelehnt werden. Falls Dokumente fehlen oder unvollständig sind, wird keinerlei Haftung übernommen.

In solchen Fällen sollten Kunden auf die ursprüngliche E-Mail mit den Angaben zu den zusätzlichen Anforderungen antworten, die von Saxo Bank Schweiz bereitgestellt wird. Abweichungen von der ursprünglichen E-Mail können zu Verzögerungen oder zur Nichtannahme der Dokumente/Anweisungen führen.

Im Falle eines Umtauschangebots können Kunden, die eine Position in ihrem Portfolio halten, vor dem Fristablauf wählen. Beachten Sie, dass Bestände, die für den Umtausch ausgewählt wurden, am Stichtag der Anweisungen abgebucht und auf ein Dummy-Wertpapier (mit einem SCHLOSS-Symbol dargestellt) gebucht werden. Dadurch soll verhindert werden, dass ausgewählte Bestände vor dem Zahlungsdatum verkauft werden. Der Umtauschanspruch wird nach Erhalt vom Agenten gebucht.

Im Falle einer Reduzierung werden nicht akzeptierte Bestände entsperrt und die Erlöse für die akzeptierte Fusion werden so schnell wie möglich nach Erhalt vom Agenten gebucht.

Bei Kapitalmassnahmen können Emittenten ankündigen, die daraus resultierenden Ansprüche auf verschiedenen Märkten anzubieten. In solchen Fällen sollten die sich daraus ergebenden Ansprüche zunächst übertragen und in den jeweiligen Märkten registriert werden und stehen danach für den Handel zur Verfügung. Solche Vorgänge können zusätzliche Zeit in Anspruch nehmen. Während des Übertragungszeitraums sind die Ansprüche des Kunden vom Handel ausgeschlossen.

Beteiligungen an dem abgewickelten Unternehmen werden entfernt. Liquidationserlöse werden, sofern zutreffend, bei Erhalt zugewiesen.

Liquidationserlöse werden auf drei verschiedene Arten verarbeitet:

  • Wertloses Entfernen von Beständen: Wenn der Emittent die Liquidation ankündigt, kann er das Entfernen der Bestände ohne Erlöse veranlassen. Es gibt keine Garantie für die Zahlung im Falle einer Liquidation.
  • Teilweises Entfernen von Beständen mit Zahlung: Der Emittent kann ankündigen, die Bestände teilweise zu entfernen, wobei die Erlöse in den Sitzungen oder gegebenenfalls vom Gericht berechnet und festgelegt werden.
  • Vollständiges Entfernen von Beständen mit Zahlung: Der Emittent kann ankündigen, die Bestände vollständig zu entfernen, wobei die Erlöse in den Sitzungen oder gegebenenfalls vom Gericht berechnet und festgelegt werden.

Obligatorische Kapitalmassnahmen werden am Stichtag verarbeitet und führen zu handelbaren Ansprüchen. In manchen Fällen wird jedoch das Zahlungsdatum der Massnahme nicht bestätigt oder liegt ausserhalb des Handelszyklus. In diesen Fällen verschiebt Saxo den Anspruch in ein Dummy-Wertpapier, um den Handel damit zu unterbinden. Die daraus resultierenden Ansprüche werden schnellstmöglich nach Erhalt auf Kundenkonten gebucht.

Kunden haben das Recht, über bestimmte Unternehmensangelegenheiten abzustimmen. Abstimmungen können sich auf die Unternehmensstrategie und damit auf deren Wert auswirken.

Informationen zu Hauptversammlungen werden allen Kunden zur Verfügung gestellt, auch den Kunden, die nicht beabsichtigen, ihr Stimmrecht in Anspruch zu nehmen.

Auf den Saxo-Plattformen werden anstehende Veranstaltungen aufgeführt, die für Ihre Bestände relevant sind. Die Liste enthält ausserdem Links zu weiteren Informationen über die jeweilige Veranstaltung und den Termin für die Stimmabgabe.

Auf diesen Seiten ist es möglich, sich für den Abstimmungsservice anzumelden und die Stimmzettel zur Abstimmung bei den Veranstaltungen zu starten. Das Modul befindet sich im Menü unter ‹Corporate Actions -> Shareholder Voting› (Kapitalmassnahmen -> Abstimmung der Anteilseigner).

So wird gewährleistet, dass Sie Informationen zu bevorstehenden Versammlungen erhalten, die Stimmzettel einsehen können und über ein Verfahren verfügen, um die Anweisungen für die Stimmabgabe umzusetzen.

Die Anmeldung für den Service ist mit den nachfolgenden Kosten verbunden:

Beschreibung

Kosten

Service-Abonnement

30 EUR p. a., ohne MwSt.

Eine Stimme abgeben/ändern

5 EUR pro Stimme, ohne MwSt.

Die Gebühr für das Service-Abonnement wird vierteljährlich am Ende des Quartals berechnet und ist nicht erstattungsfähig. Kunden, die sich innerhalb eines Quartals an- und wieder abmelden, wird der volle Betrag in Rechnung gestellt. Sofern zutreffend wird die Gebühr für das Service-Abonnement in die entsprechende lokale Währung umgerechnet, wofür eine Währungsumrechnungsgebühr anfällt.

Die stimmenabhängige Gebühr wird zum Zeitpunkt der Stimmabgabe fällig. Sofern zutreffend wird die stimmenabhängige Gebühr in die entsprechende lokale Währung umgerechnet, wofür eine Währungsumrechnungsgebühr anfällt.

Wir weisen darauf hin, dass sowohl die Gebühr für das Service-Abonnement als auch die stimmenabhängige Gebühr erstmals am Ende des 4. Quartals 2020 berechnet werden. Für das 3. Quartal 2020 wird keine Gebühr für das Service-Abonnement berechnet.

Auf den folgenden Märkten kann Saxo die Meeting-Services nicht anbieten:

Abonnement-Stufe

Markt

Service-Status

Services für EU und EWR

Norwegen

Markt nicht verfügbar

Globale Services

Australien, wenn Kunden ein HIN-Konto besitzen

Service nicht verfügbar.

Für obligatorische Fusionen gibt es unterschiedliche Ergebnisse:

  1. Bar (Ausschüttung am Abrechnungstag)
  2. Aktien (Vergabe am Stichtag mit Valutadatum in der Zukunft)
  3. Mischung aus Barausschüttung und Aktienvergabe (am Stichtag mit Valutadatum in der Zukunft)

Bei Fusionen mit Wahlmöglichkeiten haben Kunden die Möglichkeit vor Ablauf der Frist zu wählen. Beachten Sie, dass Bestände, die für Fusionen ausgewählt wurden, am Stichtag der Anweisungen abgebucht und auf ein Dummy-Wertpapier gebucht werden. Dadurch soll der Handel mit den ausgewählten Beständen verhindert werden. Der Fusionsanspruch wird nach Erhalt vom Agenten gebucht.

Im Falle einer Reduzierung werden nicht akzeptierte Bestände entsperrt und die Erlöse für die akzeptierte Fusion werden so schnell wie möglich nach Erhalt vom Agenten gebucht.

Es kommt manchmal vor, dass ein Finanzinstrument aufgrund einer Kapitalmassnahme bei Saxo Bank Schweiz nicht mehr online gehandelt werden kann.

Unter diesen Umständen wird folgendermassen verfahren:

Positionen neuer Instrumente, die nicht online gehandelt werden können und infolge einer Kapitalmassnahme zugeteilt wurden, werden auf dem Konto des Kunden verbucht. Das Instrument wird dem Kundenkonto nur zum Zweck der Berichterstellung hinzugefügt.

Nicht offizielle Angebote werden den Kunden nicht angeboten.

Kunden, die Aktien ab dem Stichtag halten, erhalten die Möglichkeit, neue Aktien zu zeichnen. Das Angebot, neue Aktien zu erwerben, ist nicht übertragbar.

Bevorzugte Angebote werden mit einer der nachfolgenden Zeichnungsmöglichkeiten angekündigt:

Quote: Kunden können ihrer Quote entsprechend zeichnen.

Pakete mit Zeichnungsoptionen im Wert von Aktien: Zeichnung einer der verfügbaren Optionen.

Pakete mit Zeichnungsoptionen für eine Anzahl von Aktien: Zeichnung einer der im Portal verfügbaren Optionen.

Minimale und/oder mehrfache und/oder maximale Anzahl von Aktien: Geben Sie im Bemerkungsbereich für das Ereignis die Anzahl der Aktien ein, die Sie gemäss den Bedingungen für das Ereignis zeichnen möchten. Bei fehlenden Angaben wird eine Mindestanzahl von zu zeichnenden Aktien angewendet, wie in der Benachrichtigung angegeben.

Minimaler und/oder mehrfacher und/oder maximaler Wert von Aktien: Geben Sie im Bemerkungsbereich für das Ereignis den Wert der Aktien ein, die Sie gemäss den Bedingungen für das Ereignis zeichnen möchten. Bei fehlenden Angaben wird ein Mindestwert von zu zeichnenden Aktien angewendet, wie in der Benachrichtigung angegeben.

Die Zeichnungskosten werden am Stichtag von den Kundenkonten abgebucht. Reicht der Bargeldbestand nicht, werden die Kundenanweisungen dementsprechend ohne vorherige Mitteilung und ohne Haftung für Schäden zurückgewiesen.

Aufgrund der grossen Differenz zwischen dem veranschaulichten Preis und den Tradingkosten werden gemeinsam zurückzugebende Ereignisse nicht veröffentlicht oder angeboten.

Bezugsrechtsemissionen bestehen aus zwei Schritten. 1. Schritt: Rechteverteilung, 2. Schritt: Zeichnung. Im Rahmen der Rechteverteilung werden die Rechte auf der Grundlage der Bestände zum Stichtag 1 an die Kunden verteilt. Die Rechte können übertragbar oder nicht übertragbar sein.

Übertragbare Rechte, auch als verzichtbare (handelbare) Rechte bekannt, werden an bestehende Anteilseigner ausgegeben und können auf dem freien Markt gehandelt werden.

Nicht übertragbare bzw. nicht verzichtbare Rechte können dementsprechend nicht erworben oder verkauft werden.

Kunden können sich entscheiden, die Rechte zu verkaufen oder neue Aktien zu zeichnen. Wenn Saxo Bank Schweiz bis zum genannten Antwortdatum keine Antwort erhält, werden die Rechte im Auftrag des Kunden bestmöglich verkauft, bevor sie ablaufen. Die Erlöse aus dem Verkauf werden an die Kunden ausgeschüttet, abzüglich einer Standardkommission für das Konto. Dadurch soll verhindert werden, dass Rechte bei Ablauf wertlos werden. Es ist zu beachten, dass der Rechtehandel bis zur Frist des Kunden unterstützt wird. Hinweis: Dies gilt ausschliesslich für Positionen ab einem Wert von 30 EUR pro Kunde, wird jedoch für in APAC notierte Wertpapiere und Rechte auf dem portugiesischen Markt nicht angeboten.

Falls Kunden das Angebot zeichnen möchten, sollten sie bei der Anweisung die in der Mitteilung angegebenen Vielfachen berücksichtigen. Die Nichteinhaltung führt zur Ablehnung von Instruktionen und der Kunde wird nicht über die Ablehnung informiert.

Bei einigen Bezugsrechtsemissionen besteht die Möglichkeit der Überzeichnung. Dazu muss der Kunde seinen vollen Anspruch auf die ordentlichen Rechte geltend machen.

Eine Überzeichnung kann reduziert werden.

Kunden sollten sicherstellen, dass das Konto, auf das die Positionen gebucht werden, am Tag der Einreichung der Anweisungen für die Ausübung und/oder Überzeichnung mit dem entsprechenden Bargeldbetrag gedeckt ist. Dieser Bargeldbetrag sollte für das gewählte Konto zum Zeitpunkt der Abstimmung bis zum Ende der Anweisungsfrist von Saxo weiterhin verfügbar sein. Reicht der Bargeldbetrag nicht aus, werden die Anweisungen ohne vorherige Mitteilung abgelehnt.

Wenn Kunden über mehrere Unterkonten verfügen, muss sich das Bargeld auf dem Unterkonto befinden, auf das die Position gebucht wird, und zwar ab dem Datum und der Uhrzeit der Einreichung der Anweisungen bis zum Ende der Anweisungsfrist von Saxo. Bei unzureichendem Guthaben auf dem richtigen Unterkonto werden die Aufträge ohne vorherige Benachrichtigung abgelehnt.

Die Zeichnungskosten werden am Tag des Ablaufs der Anweisungsfrist abgebucht und der daraus resultierende Anspruch wird auf ein Dummy-Wertpapier gebucht.

Der neue Anspruch wird nach Erhalt vom Agenten gebucht.

Wenn die Rechte nicht handelbar sind, verfallen sie und werden wertlos.

Bei Bezugsrechtsemissionen, bei denen aufgrund der Zeichnung eine vorübergehende Hinterlegung gezahlt wird, erfolgt anhand einer pari passu-Aktion ein Übertrag dieser zu Gunsten der herkömmlichen Hinterlegung.

Für die Region APAC und den portugiesischen Markt gilt Folgendes: Sollten Kunden Positionen schliessen wollen, muss dies ausserhalb von Saxo Bank Schweiz erfolgen. Nicht ausgeübte Rechte werden für diese Märkte als wertlos abgerechnet.

*Ereignisse für börsennotierte australische Unternehmen

Bei bestimmten Ereignissen, darunter Non-Renounceable Rights Distributions, Zeichnungsangeboten, Entitlement Offers, Rapid Offers, Retail Offer, kann Saxo Bank Schweiz unter Umständen nicht teilnehmen und stellt Kunden dementsprechend keine solchen Angebote zur Verfügung.

Den zugrunde liegenden Kunden, die wirtschaftliche Eigentümer sind, werden Share Purchase Plans Events (SPP) angeboten. Allerdings müssen die Kunden die von Saxo Bank Schweiz angeforderten Angaben zu den wirtschaftlichen Eigentümern machen.

Barzahlung für Dividenden, die aus den Agio-Reserven der Aktien ausgegeben werden, wird am Zahltag für alle Aktionäre zugeteilt.

Auf dem spanischen Markt werden Bonusrechtemassnahmen als Informationen für Kunden angekündigt. Hierbei handelt es sich um eine Pflichtmassnahme, bei der den Kunden für die festgelegte Handelsperiode handelbare Rechte angeboten werden, die sie handeln und halten können.

Verbleibende Bestände, die nach der Handelsperiode gehalten werden, werden für den daraus resultierenden Anspruch (vorbehaltlich des angewandten Marktsteuersatzes) umgetauscht/eingelöst, der für den Fall angekündigt wird.

Im Rahmen der Handhabung bei Kapitalmassnahmen können spezielle und seltene Kapitalmassnahmen auftreten. Saxo Bank Schweiz wird solche Kapitalmassnahmen im besten Interesse des Kunden abwickeln, sofern die Fristen und operativen Verfahren dies ermöglichen.

Auf dem italienischen Markt werden besondere Stimmrechtsereignisse nicht angekündigt.

Kunden erhalten eine Ausschüttung für von einem anderen Unternehmen ausgegebene Wertpapiere. Diese Wertpapiere können von einem bestehenden Unternehmen oder einem neu gegründeten Unternehmen stammen. Am Stichtag werden weitere Aktien zugeteilt.

Dividenden, die in Form von zusätzlichen Aktien ausgeschüttet werden, die am Stichtag für die Wertfestsetzung am Abrechnungstag ausgegeben werden.

Erhöhung/Verminderung der Anzahl der im Umlauf befindlichen Aktien eines Unternehmens und der nachfolgende Aktienkurs und Nominalwert werden entsprechend angepasst. Am Stichtag werden weitere Aktien zugeteilt.

Auf dem schwedischen Markt werden Rücknahmemassnahmen als Informationen für Kunden angekündigt. Hierbei handelt es sich um eine Pflichtmassnahme, bei der den Kunden für die festgelegte Handelsperiode handelbare Rechte angeboten werden, die sie handeln und halten können.

Verbleibende Bestände, die nach der Handelsperiode gehalten werden, werden für den daraus resultierenden Anspruch (vorbehaltlich des angewandten Marktsteuersatzes) umgetauscht/eingelöst, der für den Fall angekündigt wird.

Kunden haben die Möglichkeit, sich am Zeichnungsverfahren zu beteiligen. Beachten Sie, dass Bestände, die für das Zeichnungsverfahren ausgewählt wurden, am Stichtag der Anweisungen abgebucht und auf ein Dummy-Wertpapier gebucht werden. Der Zeichnungsanspruch wird nach Erhalt vom Agenten gebucht.

Kunden, die Optionsscheine halten, haben die Möglichkeit, diese (abschliessend) vor der Frist auszuüben. Nicht verkaufte oder ausgeübte Optionsscheine verfallen wertlos. Kunden, die Optionsscheine halten, haben die Möglichkeit, diese (kontinuierlich) vor der Frist auszuüben. Für nicht verkaufte oder ausgeübte Optionsscheine werden keine Massnahmen ergriffen und Kunden behalten die Optionsscheine bis zu ihrem endgültigen Verfall. Kunden sollten sicherstellen, dass ihr Konto am Wahltag vollständig gedeckt ist, um die Kosten für den Kauf neuer Aktien zu decken. Sollte der Bargeldbestand von Kunden nicht ausreichen, um die Zeichnungskosten zu decken, werden die Kundenanweisungen ohne vorherige Mitteilung storniert.

Feiertagsübersicht

An Feiertagen sind Märkte und Börsen in aller Welt zu bestimmten Zeiten geschlossen. Nachfolgend sehen Sie bevorstehende Feiertage.

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Auf diese Website kann weltweit zugegriffen werden. Die Informationen auf der Website beziehen sich jedoch auf die Saxo Bank (Schweiz) AG. Alle Kunden werden direkt mit der Saxo Bank (Schweiz) AG zusammenarbeiten und alle Kundenvereinbarungen werden mit der Saxo Bank (Schweiz) AG geschlossen und somit schweizerischem Recht unterstellt.

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